AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Christian Rehkopf – CRNET (im folgenden CRNET genannt)

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Geltungsbereich

CRNET erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. CRNET ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von CRNET. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist CRNET berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

Vertragsangebot, Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch CRNET oder mit erster Erfüllungshandlung zustande, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden bedarf. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebots oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden gelten als neues Angebot.

Vertragsgrundlagen

Sofern CRNET ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden über sein momentan bestehendes EDV-System, Angaben über beabsichtigte Hardware-Erweiterungen und/oder die fachlich funktionalen Aspekte dessen Grundlagen. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens CRNET wirksam.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Verträge sind jeweils für die vereinbarte Mindestlaufzeit (Nutzungsperiode) geschlossen. Sofern keine Kündigung ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Nutzungsperiode. CRNET kann den Vertrag insbesondere, z.B. auch außerordentlich und fristlos, kündigen, wenn aus nicht von CRNET zu vertretenden Gründen die vertragsgegenständlichen Leistungen überhaupt nicht mehr oder nur noch zu wesentlich veränderten Bedingungen verfügbar sein sollten bzw. wenn das Vertragsverhältnis von CRNET zu seinem Provider und/oder den internationalen Carriern von einem oder mehreren Vertragspartnern von CRNET gekündigt werden sollte.

Lieferung / Leistungen

CRNET behält sich das Recht vor, die Lieferungen und Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts zu verbessern. Der Kunde wird bei Lieferungen von Handelswaren diese unverzüglich nach Lieferung auf Transportschäden untersuchen. Die Hardware wird vom Kunden selbst aufgestellt, in Betrieb gesetzt und getestet. Ausgenommen hiervon sind solche Bestandteile, die mit „Aufstellung durch CRNET“ oder einer ihrer Geschäftspartner gekennzeichnet sind. Die Gefahr geht mit Anlieferung auf den Kunden über. Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, Zusatzeinrichtungen bzw. Modell- und Typenänderungen in die dafür vorgesehenen Computer einbauen zu lassen, auch wenn er nicht deren Eigentümer ist. Die vertragsgegenständlichen Programme installiert CRNET nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart. Die Funktionsfähigkeit bereits beim Kunden installierter Programme mit den neuen, vertragsgegenständlichen Programmen, ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Gegenstand der Leistungspflicht von CRNET ist – auch wenn die Installation als solche von CRNET erbracht wird – insbesondere nicht die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Programme an die vertragsgegenständliche Software. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandenen Programme von CRNET bezogen worden sind. Weitere begleitende Leistungen von CRNET, auch die Benutzereinführung und ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. CRNET ist berechtigt, Handbücher und Bedienerhilfen zum Vertragsgegenstand gegebenenfalls auf Datenträger, zum Beispiel auf CD-ROM, anzuliefern.

Sonderbestimmungen für Domainregistrierungen

Vertragsgegenstand ist die Beantragung von DomainNamen im Namen des Kunden beim zuständigen NIC. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird CRNET im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. CRNET hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. CRNET übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Dies gilt auch dann, wenn der beantragte DomainName vom zuständigen NIC zugeteilt worden ist. Der Kunde hat die Pflicht, sich selbst über die Zulässigkeit der Verwendung des beantragten Domain-Namens in Kenntnis zu setzen, insbesondere in Hinsicht auf das Warenzeichen- und Handelsrecht. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Kunde CRNET hiermit frei.

CRNET wird Übernahme-Anträgen (KK / CHPROV) anderer Provider nur dann zustimmen, wenn eine schriftliche Vollmacht des Domaininhabers (admin-c) vorliegt. Die Kündigungsfrist für eine Domain beträgt 6 Wochen zum Ende der jeweiligen Nutzungsperiode.

Sonderbestimmungen für Webhosting-Dienstleistungen

Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Internetserver zum Zwecke der Bereitstellung einer Präsentation des Kunden im Internet. Bei dem Aufruf der Seiten des Kunden durch andere Internet-Nutzer werden Daten übertragen. Die Größe der übertragenen Daten wird als Datentransfer bzw. Traffic bezeichnet. In unseren Angeboten ist ein bestimmtes monatliches Datentransfer-Volumen enthalten. Überschreitet das Web-Angebot des Kunden dieses Volumen, wird CRNET den Kunden hierüber informieren. Der Kunde kann dann entscheiden, ob er für den laufenden Monat und die Folgemonate den übertariflichen Datentransfer zu den vereinbarten Sätzen bezahlt oder nicht. Bei Bezahlung gilt das erreichte Transfervolumen als Grundlage für das Mindestvolumen der Folgemonate und somit als Grundlage des Tarif-Volumens. Sofern der Kunde von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch macht oder das übertarifliche Volumen nicht bezahlt, hat CRNET das Recht, den übertariflichen Datentransfer durch Abschaltung des Accounts zu unterbinden. Für die Folgemonate steht CRNET dieses Recht bereits bei Erreichen des tariflich vereinbarten Volumens zu. Die Kündigungsfrist für Webhosting-Dienstleistungen beträgt 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Nutzungsperiode.

Sonderbestimmungen für Serverhousing-Dienstleistungen

Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung eines dedizierten Servers im Netzknoten von CRNET. Der Benutzer hat hierbei vollen Zugriff auf dieses System. Beim Zugriff auf den angemieteten Server des Kunden durch andere Internet-Nutzer werden Daten übertragen. Die Größe der übertragenen Daten wird als Datentransfer bezeichnet. In unseren Angeboten sind 2 GB monatlicher Datentransfer enthalten. Wird diese Grenze überschritten, hat der Kunde den zusätzlichen Datentransfer gemäß der aktuellen Preise von CRNET zu bezahlen. CRNET ist nicht verpflichtet, den Kunden über eine Überschreitung des Datentransfer-Volumens zu informieren. Die Kündigungsfrist beträgt 8 Wochen zum Ende der jeweiligen Nutzungsperiode. Nur wenn CRNET allein die Administration des Servers obliegt, ist CRNET für die Funktionalität des Systems haftbar. Die auf den Servern installierten Programme obliegen lizenzrechtlich dem Kunden von CRNET.

Sonderbestimmungen für OpenSource-Software / CMS / Blog Webhosting-Dienstleistungen

Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung von Speicherplatz, Datenbank(en) und OpenSource-Software auf einem Internetserver zum Zwecke der Bereitstellung einer Präsentation des Kunden im Internet. Diese Softwarepakete bedürfen in unregelmäßigen Abständen der Aktualisierung, um die Betriebssicherheit und Verfügbarkeit der Systeme zu gewährleisten, sowie Manipulationen Dritter (Hacks) präventiv zu verhindern. Die Arbeiten für die Updates werden den Kunden gemäß Preisliste (zu finden im Kundenbereich) in Rechnung gestellt. Einen Auftrag zur Aktualisierung der Software auf dem Server bedarf es nicht, da diese alternativlos ist.

Sonderbestimmungen für Virtualisierte-Systeme

Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung eines dedizierten virtuellen Servers im Netzknoten von CRNET. Der Benutzer hat hierbei vollen Zugriff auf dieses Gastsystem. Beim Zugriff auf den angemieteten Server des Kunden durch andere Internet-Nutzer werden Daten übertragen. Die Größe der übertragenen Daten wird als Datentransfer bezeichnet. In unseren Angeboten sind 2 GB monatlicher Datentransfer enthalten. Wird diese Grenze überschritten, hat der Kunde den zusätzlichen Datentransfer gemäß der aktuellen Preise von CRNET zu bezahlen. CRNET ist nicht verpflichtet, den Kunden über eine Überschreitung des Datentransfer-Volumens zu informieren. Die Kündigungsfrist beträgt 8 Wochen zum Ende der jeweiligen Nutzungsperiode. Nur wenn CRNET allein die Administration des Servers obliegt, ist CRNET für die Funktionalität des Systems haftbar. Die auf den Servern installierten Programme obliegen lizenzrechtlich dem Kunden von CRNET.

Abnahme

Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von CRNET mit Nutzung durch den Kunden oder dritte (z.B. mit Freischaltung einer Domain oder Website) als abgenommen. Wird eine Abnahme verlangt, so werden die Aufwendungen für die Abnahme selber und die aufgewendeten Zeiten zu den vereinbarten Stundensätzen dem Kunden berechnet.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von CRNET. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann CRNET, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Analog gilt dies zu Webhosting und Serverhousing-Leistungen, deren Weiterführung bei Nichtbegleichung offener Rechnungen unterlassen werden kann. Die Forderungen von CRNET bleiben auch dann weiter bestehen.

Lizenzvereinbarungen

Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Programme der Computer ist die Firma CRNET (Christian Rehkopf) oder einer ihrer Geschäftspartner, der sie zum Weitervertrieb der Programme ermächtigt hat. Der Kunde erhält von CRNET ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz); wenn der Kunde von CRNET für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert wird, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff „Programm“ umfasst das Originalprogramm und alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben, einschließlich von Teilen des Programms, die mit anderen Programmen verbunden werden. Ein Programm besteht aus maschinen-lesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der Geschäftspartner. Für Datenbanken und/oder andere dynamische Anwendungen auf den CRNET-eigenen Systemen gilt grundsätzlich nur ein Nutzungsrecht im vereinbarten Rahmen. Ansprüche auf Quellcodes bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Nutzung der Programme

Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, dies nur im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung durchführt und diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine „Nutzung“ des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerkserver installiert ist, gilt als nicht genutzt. Die von CRNET erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden. Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von CRNET und/oder deren Partnern nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen; das Programm in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (ReverseAssembleReverseCompile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist; das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen an dem Programm zu erteilen.

Ende des Nutzungsrechts

Soweit dem Kunden von CRNET ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, gilt: zum Ende des Nutzungsrechts gibt der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an CRNET zurück. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber CRNET bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
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Nutzung von Tarifen (Traffic)

Der Leistungsumfang für Chat- und FTP-Datenverkehr (Traffic) ist begrenzt auf 10% der in den jeweiligen Tarifen ausgewiesenen freien Datenübertragungsmengen. Innerhalb eines bei CRNET gebuchten Tarifes darf der Kunde nur Daten von sich selbst sowie von solchen Unternehmen einstellen, an denen der Kunde mehrheitlich beteiligt ist oder denen die Geschäftsführung des Kunden obliegt oder in dessen nachweisbaren Auftrag er handelt. Lässt der Kunde seine Seiteninhalte durch Dritte erstellen, so ist CRNET berechtigt, den zusätzlichen Traffic und den erhöhten administrativen Aufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

Preise und Zahlung

CRNET ist berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. Die Preise sind Festpreise. Im Verzugsfall ist CRNET berechtigt, Zins in Höhe von 6 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank p.A. zu verlangen und die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Soweit nicht anders vereinbart sind Servermieten und die dazugehörigen Transfer-Volumina im Voraus zu entrichten, Dienstleistungen sofort netto.

Gewährleistung

CRNET gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von 99% und seiner Leitungen von 99,95% im Jahresmittel. Für Server, die bei CRNET „gehoused“ werden und die ausschließlich der Administration von CRNET obliegen, wird eine Uptime von 99% gewährleistet, es sei denn, dass an dem Server Wartungsarbeiten vorgenommen werden, die vom Kunden veranlasst wurden. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von CRNET liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Störungen im Internetverkehr allgemein etc.) über das Internet nicht zu erreichen sind. Im Rahmen der Gewährleistung kann CRNET Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen einbauen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum von CRNET über. Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.

CRNET versichert hiermit, alle üblichen und ihr möglichen Mittel einzusetzen, den Betrieb störungsfrei aufrecht zu erhalten. Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, und schriftlich zu melden. Er hat eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Der Kunde hat CRNET bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von CRNET durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Der Ersatz von verbrauchtem Erstausstattungszubehör (Schreib- und Druckelemente, Farbträger etc.) ist nicht Bestandteil der Gewährleistung.

Veröffentlichte Inhalte

Der Kunde ist berechtigt, andere Personen bzw. Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf den Webservern darzustellen. Die Haftung für die Drittpräsentationen übernimmt in jedem Fall der Kunde. CRNET ist berechtigt Inhalte, die dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Länder, Dritter oder der Guten Sitte widersprechen ohne Vorankündigung zu löschen, dies gilt insbesondere dann, wenn diese rassistisch oder rechtsextrem sind. Bei der Gestaltung seiner Seiten ist der Kunde hinsichtlich der Wahl der technischen Möglichkeiten weitgehend frei. CRNET behält sich für seine eigenen Server allerdings vor, den Einsatz von Techniken zu untersagen, die den Webserver übermäßig stark belasten. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.555,00 ( in Worten: fünftausendfünfhundertundfünf Euro). Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen, die Aufnahme von Internet-Seiten zu verweigern, die Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen. CRNET übernimmt hierbei keine Prüfungspflicht. Bei Verstoß der Internet-Seiten des Kunden gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Kunde gegenüber CRNET auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden. Er stellt CRNET im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf Inhalte von Internet-Seiten des Kunden zurückgehen, frei. CRNET übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internet-Seiten des Kunden in der Internet-Präsenz, es sei denn, CRNET kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

Rechte Dritter

CRNET wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch CRNET in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadenersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde CRNET von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und CRNET alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von CRNET entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von CRNET gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.

Haftung

CRNET leistet Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz in voller Höhe; bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte; in anderen Fällen nur wegen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, aus Verzug sowie aus Unmöglichkeit, in jedem Fall beschränkt auf Euro 2.500,00 pro Schadensfall, insgesamt auf Euro 5.000,00 aus dem gesamten Vertrag maximal jedoch bis zur Höhe des Preises der schadensverursachenden Leistung. Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt CRNET unbenommen. Die gesetzliche Haftung von CRNET bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. CRNET haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung den Inhalt des Angebots betroffen hat. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet CRNET nur bei Vorsatz.

Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von CRNET sachgerecht zu nutzen. Er ist verpflichtet,

  1. Die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste von CRNET nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
  2. Die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und Auflagen sicher zu stellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Dienst von CRNET erforderlich sein sollten;
  3. CRNET erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen);
  4. CRNET entstandenen sachlichen oder personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.

Verstößt der Kunde gegen die genannten Pflichten, ist CRNET berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

E-Mailverkehr und Massensendungen:

Der Kunde hat für ihn über das Internet eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens einer Woche abzurufen und auf den eigenen Rechnern zu speichern. CRNET behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten nach 2 Monaten ohne Rückfrage zu löschen.

Massensendungen per E-Mail (mehr als 100 Empfänger einer gleich lautenden Nachricht auch individualisiert) sowie kommerzielle Werbung in mehreren Newsgroups (spam mail) sind eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer Internet-Nutzer und stellen einen so schwerwiegenden Verstoß gegen die Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und CRNET dar, dass CRNET das Recht hat, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde ist für alle Folgen einer solchen Handlung in vollem Umfang schadenersatzpflichtig.
Massensendungen an bestehende Kunden im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs (z.B. Newsletter) müssen bei CRNET angemeldet und der Versandtermin rückbestätigt werden.

Umleitungen von und zu Mailaccounts auf CRNET-Servern müssen mit CRNET abgesprochen werden, um falsche Positiverkennungen des SPAM-Schutzes zu vermeiden. Grundsätzlich sind Umleitungen erst einzurichten, wenn diese durch CRNET genehmigt sind. Vollständige Umleitungen von sog. „Catch-ALL-Domains“ sind grundsätzlich unzulässig. Umleitungen werden grundsätzlich nur von und zu privaten Mailservern mit einer überschaubaren Zahl von Domains akzeptiert, damit gegenseitiges Whitelisten sichergestellt ist.
Bekommt das Administrations-Postfach der CRNET-Mailserver eine Fehlermeldung durch eine Umleitung, wird diese sofort und ohne Rücksprache deaktiviert.
Wird der Mailverkehr durch eine zu den CRNET-Mailservern eingerichtete Umleitung gestört (z.B. SPAM-Weiterleitung), so ist der Kunde für die Aufwendungen zur Wiederherstellung des normalen Mailverkehrs in vollem Umfang schadenersatzpflichtig.

Der Kunde verpflichtet sich, von CRNET zum Zwecke des Zugang zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von CRNET nutzen, haftet der Kunde gegenüber CRNET auf Nutzungsentgelt und Schadenersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen, mindestens monatlich, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Webservern von CRNET abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungs-gespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von CRNET oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen.

Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen (produktiven) Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von CRNET erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. Der Kunde trägt dieses Risiko und die damit verbundenen Folgen(auch Forderungsansprüche Dritter) allein.

Datenschutz

CRNET speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt CRNET auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. CRNET wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. CRNET wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als CRNET verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht. CRNET weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht theoretisch jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

Schlussbestimmung

Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn auch der Kunde Vollkaufmann ist, der Geschäftssitz von CRNET also Potsdam . Für die von CRNET auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

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